§ 17 AVG (Akteneinsicht; zur Rechtsverfolgung der den Gegenstand des. Verfahrens bildenden Sache, bescheidmäßige Verweigerung; Verweigerung im Zuge eines Verfahrens kein Bescheid)
§ 10a Abs 3 PVG (Einsicht in Personalakt, mit Zustimmung des Bediensteten; Recht des Bediensteten zur Akteneinsicht unabhängig von § 17 AVG )