§ 22 zweiter Satz AVG (Zustellung zu eigenen Handen bei Vorliegen wichtiger Gründe; keine, Kenntnis von Strafverfahren, keine Annahme der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe)
§ 24 VStG (Anwendbarkeit im Verwaltungsstrafverfahren)
VwGH 26.06.1997, 95/09/0266