§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, Präklusion; Einwendung, Begriff, Auslegung; Einwendung hinsichtlich Geschoßflächendichte keine Einwendung hinsichtlich Höhe; Vorbringen bezüglich Beurteilung des Dachgeschoßes als Vollgeschoßes präkludiert)
VwGH 11.09.1997 95/06/0174