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VwGH 5. 8. 1997, 97/11/0151 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/1693ZfV 1998, 690

Art 132 Satz 2 B-VG (Säumnisbeschwerde, Unzulässigkeit in Verwaltungsstrafsachen; auch verfahrensrechtliche Bescheide umfasst)

VwGH 05.08.1997, 97/11/0151

Nach VwGH VwSlg 11.682, ist der Begriff „VerwStrafsachen" im Art 132 B-VG umfassend und schließt auch rein verfrechtl Een, die iZm einem VerwStrafVerf ergehen, ein. Er erstreckt sich somit auf alle „Verf vor den VerwBeh wegen VerwÜbertretungen".

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