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VwGH 30. 9. 1997, 97/01/0803, 0804 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/1684ZfV 1998, 689

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; keines, bloße Unkenntnis der Partei vom Bescheidinhalt)

§ 46 Abs 3 VwGG (Frist zur Antragstellung, 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses)

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