§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis durch unabwendbares Ereignis; bloß minderer Grad des Versehens, bereits vor Bestellung zum Verfahrenshelfer gesetzte 4-wöchige Mängelbehebungsfrist)
VwGH 03.09.1997, 96/01/0730
§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis durch unabwendbares Ereignis; bloß minderer Grad des Versehens, bereits vor Bestellung zum Verfahrenshelfer gesetzte 4-wöchige Mängelbehebungsfrist)
VwGH 03.09.1997, 96/01/0730