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VwGH 5. 9. 1997, 97/02/0322 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/1665ZfV 1998, 684

§ 82 Abs 5 StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht, Voraussetzungen, Widerruf, Anrainer, Parteistellung, keine; Berücksichtigung baurechtlicher Vorschriften, keine)

VwGH 05.09.1997, 97/02/0322

Im Verf betr eine Bew gem § 82 Abs 1 haben Anrainer keine Parteistellung, Gleiches hat für den Widerruf einer solchen Bew nach § 82 Abs 5 StVO zu gelten. Was aber den Hinweis der Bfin auf baurechtl Vorschriften anlangt, so genügt der Hinweis, dass die bel Beh bei der von ihr getroffenen E solche Vorschriften nicht anzuwenden hatte.

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