§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Prüfung, strenger Maßstab, Vorliegen von Antragsteller besonders hart treffenden Gründen; Kurzparkzone, behauptete „Gehaltskürzung" durch Garagenkosten oder Taxikosten, Ausnahmebewilligung, keine)
VwGH 05.09.1997, 97/02/0170