§ 3 Abs 1 StbG 1945 (nicht eigenberechtigte eheliche Kinder, Erwerb der Staatsbürgerschaft nach dem Vater, bei Staatenlosigkeit des Vaters Erwerb der Staatsbürgerschaft nach der Mutter)
§ 42 StbG (Feststellungsbescheid, verbindliche Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der österreichischen Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Feststellung)