§ 8 Abs 1 WSHG (Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes; Lebensbedarf Dritter; Voraussetzung des Lebens in Familiengemeinschaft mit Drittem)
VwGH 03.06.1997, 97/08/0058
Gem § 8 Abs 1 WSHG hat Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, wer diesen für sich und die mit ihm in Familiengemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen erhält.