§ 56 AVG (Ermittlungsverfahren; Feststellung des Sachverhaltes)
§ 8 Abs 5 erster Satz VSHG (Einschränkung des Sozialhilfe auf das unerlässliche Mindestmaß wegen nicht sparsamen Umgangs des Empfängers mit den eigenen oder ihm zur Verfügung gestellten Mitteln trotz Belehrung und Ermahnung; fortgeschrittener Alkoholismus; ausreichend deutliche Belehrung und Ermahnung)