§ 3 UbG (Unterbringungsvoraussetzungen; psychische Erkrankung, ernstliche und erhebliche Gefährdung)
§ 8 UbG (Unterbringung gegen oder ohne Willen einer Person, Bescheinigung des Vorliegens der Voraussetzungen durch Arzt im öff Sanitätsdienst oder Polizeiarzt; Angabe der Gründe im Einzelnen)