§ 73 Abs 3 erster Satz KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Entziehungsdauer von vier Wochen bei erstmaliger Begehung einer Übertretung iSd § 66 Abs 2 lit e; Anwendung auch bei gleichwertigen bestimmten Tatsachen; im Ausland begangenes Alkoholdelikt)
VwGH 05.08.1997, 97/11/0121