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VwGH 18. 6. 1997, 97/03/0098 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1998/1611ZfV 1998, 668

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft; Auskunftspflicht der vom Zulassungsbesitzer benannten Person; für die Dauer der Reparatur durch die Werkstätte als Zulassungsbesitzerin an den abgeleitet Auskunftspflichtigen überlassenes Ersatzfahrzeug)

VwGH 18.06.1997 97/03/0098

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