§ 102 Abs 2 zweiter Satz KFG (Lenker, Sorgepflicht für Sicht vom Lenkerplatz und für Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Kennzeichen; Vereisung; mehrere selbständige Delikte iSd § 22 Abs 1 VStG )
VwGH 14.05.1997, 97/03/0021
§ 102 Abs 2 zweiter Satz KFG enthält die Tatbestände mehrerer selbständiger Delikte, die gem § 22 Abs 1 VStG auch gesondert zu bestrafen sind. Umfasst der Schuldspruch mehr als 1 Delikt, dann ist die Verhängung einer einzigen Strafe rechtswidrig (VwGH 04.06.1987 87/02/0016). Aufhebung.