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VwGH 14. 5. 1997, 97/03/0018 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1998/1608ZfV 1998, 667

§ 102 Abs 10a KFG idF 18. Nov (Pflicht des Lenkers ua eines Sattelzugfahrzeuges mit Gesamtgewicht unter 3.500 kg, dafür zu sorgen, dass hinten eine reflektierende gelbe Warntafel mit rotem Rand angebracht ist; Lenkerverpflichtung, keine Ausstattungsvorschrift)

§ 102 Abs 10c KFG idF 18. Nov (Warntafel nicht erforderlich, wenn Warneinrichtung nach ECE-Regelung Nr 70 vorhanden)

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