§ 66 Abs 3 lit e KFG (Verkehrszuverlässigkeit, bestimmte Tatsache, Übertretung des § 99 Abs 1 StVO ; Einstellung des Strafverfahrens aus formellen Gründen)
VwGH 05.08.1997, 95/11/0350
Stellt die VerwStrafBeh - wie hier - ein StrafVerf wegen eines Alkoholdeliktes bloß aus einem formellen Grund ein, so erwächst daraus für die KraftfahrBeh keine Bindung in der Frage der Begehung dieses Alkoholdeliktes (vgl das Erk eines verst Sen VwGH 16.10.1987, VwSlg 12555/A).