§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, GesmbH, Entziehungsgründe bei natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss, Frist zur Entfernung, Dauer, zweieinhalb Monate ausreichend)
VwGH 28.08.1997, 97/04/0125
Die Bf ist der Annahme der bel Beh, ein A auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Günther P, des handelsrechtl Geschäftsführers bzw Liquidators der Bf, sei mit Beschl des Handelsgerichtes W mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen und dieser innerhalb der von der Beh für seine Entfernung gesetzten Frist nicht entfernt worden, konkret nicht entgegengetreten. Sie hat vielmehr vorgebracht, die Frist gem § 91 Abs 2 GewO 1994 für die Entfernung des Günther P sei zu kurz bemessen gewesen.