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VwGH 30. 9. 1997, 97/04/0082 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/1584ZfV 1998, 662

§ 353 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Genehmigungsverfahren, Antragsbedürftiger Verwaltungsakt; Inhaberwechsel, Eintritt in Verwaltungsverfahren, Erklärung des Eintritts)

VwGH 30.09.1997, 97/04/0082

Tritt im Zuge des Verf über einen A auf Genehmigung einer gewerbl Betriebsanlage bzw deren Änderung ein Wechsel in der Person des Inhabers der Betriebsanlage ein, so kann der neue Inhaber in das noch nicht zu Ende geführte GenehmigungsVerf eintreten. Es bedarf allerdings einer ausdrückl Erklärung der eintretenden Rechtsperson, durch welche das Genehmigungsansuchen in Ansehung der Person des Konsenswerbers geändert wird. Unterbleibt eine derartige Eintrittserklärung, so ist das VerwVerf weiterhin mit dem ursprüngl ASt zu führen und dessen Ansuchen mit dem abschließenden B zu erledigen. Da aber zum A auf Genehmigung einer gewerbl Betriebsanlage bzw auf deren Änderung nur der Inhaber des Standortes der geplanten Betriebsanlage bzw der bereits errichteten Betriebsanlage legitimiert ist, kann in einem solchen Fall die Erledigung des A nur in dessen Abw bestehen.

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