§ 87 Abs 2 GewO 1973 idF vor Nov 1992 (Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung aus den Gründen des § 87 Abs 1 Z 1 , wenn die fortdauernde Gewerbeausübung im Interesse der Gläubiger gelegen ist; liquide Mittel zur Befriedigung aller Gläubiger)
VwGH 04.07.1997, 97/03/0129, 0133