§ 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 (Taxilenkerausweis; Vertrauenswürdigkeit als Anstellungsvoraussetzung, zumindest in den letzten 5 Jahren)
§ 13 Abs 1 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 (Taxilenkerausweis, Zurücknahme; Delikte im Beobachtungszeitraum von 5 Jahren)