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VwGH 5. 8. 1997, 95/11/0153 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/1571ZfV 1998, 658

§ 8a ÖZG (Abschlussarbeiten durch Dienstnehmerinnen, 15 Minuten nach Schließen der Verkaufsstelle, Begriff)

VwGH 05.08.1997, 95/11/0153

Mit dem Begriff „Schließen der Verkaufsstelle" in § 8a ÖZG ist jener Zeitpunkt gemeint, zu dem die Bedienung des letzten noch im Laden vorhandenen Kunden iSd des § 8a Abs 1 ÖZG beendet ist und damit die Verkaufsstelle durch Schließen auch des Ausganges tats geschlossen wird.

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