§ 353 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Genehmigung der Betriebsanlage oder deren Änderung, Antragsbedürftiger Verwaltungsakt; „Sache" durch Ansuchen begrenzt, Genehmigungsfähigkeit, Prüfung von Amts wegen; Einhaltung arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften, „Beweispflicht' des Antragstellers, keine)
VwGH 28.08.1997, 95/04/0244