§ 18 Abs 2 Z 7 FrG (Aufenthaltsverbot; Nachweis für Unterhalt, Verpflichtungserklärung)
VwGH 17.07.1997 97/18/0228
2. Der Bf hat eine Verpflichtungserklärung seines Cousins - diese ist hinsichtl der Echtheit der Unterschrift des Genannten notariell beglaubigt - vorgelegt, mit der sich dieser verpflichtet, für den gesamten Unterhalt des Bf so lange uneingeschränkt se aufzukommen, bis er dazu aus eigenem Einkommen in der Lage sein werde. In dieser Verpflichtungserklärung ist das Einkommen des Cousins mit S 28.915,10 monatl angegeben und weiters ausgeführt, dass er für seine Gattin und zwei mj Kinder unterhaltspflichtig sei. Dieser Verpflichtungserklärung kann jedenfalls nicht von vornherein die Eignung abgespochen werden darzutun, dass der Unterhalt des Bf gesichert sei. Aufhebung wegen Veletzung von VerfVorschriften.