§ 2 Abs 3 AsylG 1991 (Asylausschließungsgrund, bereits früher erfolgte Abweisung eines Asylantrages in Österreich oder in anderem Mitgliedsstaat der FIKonv)
VwGH 30.09.1997, 97/01/0700
Der Bf bringt in der Beschw vor, sein AsylVerf in Deutschland sei nur durch erstinstanzl B erledigt worden und er sei aufgrund einer unrichtigen RMB an der Einbringung von RM gehindert gewesen.