§ 36 Abs 1 FrG (Abschiebung, Voraussetzungen, ua Überwachung der Ausreise wegen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; Schwarzarbeit, Erkennbare Bereitschaft zur Nichtbeachtung österreichischer Rechtsvorschriften)
§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Voraussetzungen; Möglichkeit der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes; durchsetzbares Aufenthaltsverbot, Sicherung der Abschiebung)