§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingseigenschaft; Moslem im Sandzak; Flucht aus dem Militärdienst aus Furcht vor drohendem Einsatz im Kampfgebiet; Schicksale von Familienangehörigen als Beurteilungskriterium der Gesamtsituation)
VwGH 30.09.1997, 96/01/0467
Der Bf gehört der moslem Volksgruppe im Sandzak an.