§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgung aus bestimmten Gründen; Strafverfolgung wegen eines Verkehrsunfalles)
VwGH 19.06.1997, 95/20/0644
Der Rechtsansicht der bel Beh ist beizupflichten, dass eine - auch staatl geduldete oder gar unterstützte - Strafverfolgung wegen eines Verkehrsunfalles allein nicht als staatl Verfolgung aus einem der in § 1 Z 1 AsylG 1991 genannten Gründe angesehen werden kann (VwGH 05.06.1996, 95/20/0385, u 12.09.1996, 95/20/0268). Da im erstinstanzl Verf auch keine Anhaltspunkte hervorgekommen sind, dass dem Bf aus anderen Gründen, etwa wegen einer unterstellten polit Gesinnung, Verfolgung drohe, ist die von der bel Beh - auf der gem § 20 Abs 1 AsylG 1991 heranzuziehenden erstinstanzl Sachverhaltsgrundlage - getroffene rechtl Beurteilung in dieser Hinsicht nicht zu beanstanden. Abw.