§ 118 Abs 1 Z 1 BDG (Disziplinarverfahren, Einstellung mit Bescheid; vor Fassung eines Verhandlungsbeschlusses, kein Rechtsanspruch auf Freispruch)
VwGH 17.07.1997, 97/09/0164
Die bel Beh durfte das DiszVerf in dem im BeschwFall gegebenen Verfahrensstadium auch durch Einstellung beenden, da noch kein Verhandlungsbeschl gefasst worden war. Ein Rechtsanspruch des Bf auf Freispruch von (ihm in einem Verhandlungsbeschl zur Last gelegten) Anschuldigungspunkten bestand jedenfalls nicht (Vwslg 13.213/A).