§ 39 Abs 1 PG (Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen; guter Glaube beim Empfang der strittigen Leistung; Begriff, Kenntnis des Einstellungsgrundes)
VwGH 02.07.1997, 95/12/0234
§ 39 Abs 1 PG (Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen; guter Glaube beim Empfang der strittigen Leistung; Begriff, Kenntnis des Einstellungsgrundes)
VwGH 02.07.1997, 95/12/0234