§ 44 Abs 3 BDG (Remonstrationsrecht; Unterlassung der schriflichen Erteilung der Weisung, Fiktion der Zurückziehung; denkmögliche Bedenken, vertretbare Rechtsansicht)
VwGH 26.06.1997, 95/09/0230
Angesichts der rechtmäßigen Remonstration eines Beamten hat ein Vorgesetzter (Weisungsgeber) demnach zu entscheiden, ob er die Suspendierung seiner Weisung dadurch beendet, dass er dem Beamten die Weisung schriftl erteilt, oder die Rechtsvermutung der Zurückziehung seiner Weisung akzeptiert. Die Unterlassung des für die Aufrechterhaltung der Weisung notwendigen Formgebots der schriftl Erteilung der Weisung vermag demnach weder eine Befolgungspflicht des Beamten auszulösen noch die gem § 44 Abs 3 leg cit eingetretene Fiktion der Zurückziehung (der Weisung) zu beseitigen.