§ 17 Abs 1 Satz 2 Sgb GSG 1970 (Aufsicht, Erfülllung der der Bringungsgemeinschaft obliegenden Aufgaben; Abschrankung eines Güterweges zur Abhaltung Unbefugter von der Benutzung; Gefährdung der Verkehrssicherung durch die Abschrankung)
VwGH 11.09.1997, 97/07/0068