§ 41 Abs 1 Stmk BauG 1995 (konsenslose Baumaßnahme, Baueinstellung, Beseitigungsauftrag)
§ 41 Abs 6 Stmk BauG 1995 (ebenso; Recht der Nachbarn auf Erlassung des Bauauftrages, wenn Baumaßnahme ihre Rechte verletzt)
§ 119 Abs 2 Stmk BauG 1995 (Übergangsbestimmung; Fortführung anhängiger Verfahren nach den bisherigen Bestimmungen; Bauauftragsverfahren aufgrund Antrag des Nachbarn nach § 41 Abs 6 ; Anhängigkeit erst mit Antragstellung; Antragstellung nach dem Inkrafttreten des Baugesetzes, Anwendung des Baugesetzes)