§ 70a Abs 1 Stmk BauO 1968 (konsenslose Baumaßnahme; Beseitigungsauftrag; Neubau an Stelle eines früheren Gebäudes; etappenweise Erneuerung ist nicht Instandhaltung)
VwGH 11.09.1997, 97/06/0042
Zum Vorbringen der etappenweise Renovierungen genügt ein Hinweis auf VwGH 22.12.1987, 87/05/0174 die etappenweise Abtragung der bisherigen Bauteile sowie deren etappenweise Neuerrichtung kann nicht unter den Begriff der Instandsetzung subsumiert werden. lm übrigen musste der Versuch der Beschw, einen wintergartenähnl Anbau an das bereits 1905 bewilligte hölzerne Verandagebäude als Altbestand darzustellen, sowohl an der durch Photos und Skizzen dokumentierten Überprüfung des Objektes scheitern, als auch am guten Erinnerungsvermögen der einvernommenen Zeugen.