vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 3. 6. 1997, 97/06/0038 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1469ZfV 1998, 628

§ 35 Abs 1 Tir BauO (Baubewilligung, Verlust der Wirksamkeit, wenn Ausführung nicht zwei Jahre nach Rechtskraft begonnen)

§ 35 Abs 2 Tir BauO (Wirksamkeitsfrist der Baubewilligung, Verlängerung auf Antrag; Antragstellung bis zum Wirksamkeitsende; Versäumung der Frist, keine Wiedereinsetzung)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!