§ 7 Abs 1 Oö AufzugsG (Aufzugsbesitzer, Übertragung der ständigen Betreuung des Aufzuges, Vornahme der vorgeschriebenen Überprüfungen an einen Aufzugsprüfer)
§ 13 Abs 1 lit a Oö AufzugsG (Aufzugsprüfer, Eignungsvoraussetzungen; Ziviltechniker im Rahmen ihrer Berechtigung; Wirtschaftsingenieurwesen im Maschinenbau; Feststellung des Umfanges des Fachgebiets Voraussetzung für Beurteilung, ob Qualifikation für Aufzugsprüfer)