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VwGH 27. 6. 1997, 94/05/0131 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1456ZfV 1998, 620

§ 70 Wr BauO (Baubewilligung)

§ 71 Wr BauO (Bauten vorübergehenden Bestandes; nur mit Zustimmung der Nachbarn)

§ 82 Abs 4 Wr BauO (Nebengebäude, Gebäudehöhe nicht mehr als 2,50 m, Firsthöhe nicht mehr als 3.50 m, Errichtung auf den sonst unbebaut zu belassenden Flächen, wenn mindestens 10 m ab der Vorgartentiefe; Gebäudeteil zum Einstellen von Rädern, nicht mindestens 10 m ab der Vorgartentiefe)

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