§ 8a ÖZG (Abschlussarbeiten durch Dienstnehmerinnen, 15 Minuten nach Schließen der Verkaufsstelle, Begriff)
VwGH 05.08.1997 95/11/0153
(S Gewerberecht)
§ 8a ÖZG (Abschlussarbeiten durch Dienstnehmerinnen, 15 Minuten nach Schließen der Verkaufsstelle, Begriff)
VwGH 05.08.1997 95/11/0153
(S Gewerberecht)