§ 45a AMFG (Frühwarnsystem; Zustimmung zum Ausspruch von Kündigungen; entstehungsgeschichtlicher und europarechtlicher Hintergrund, Zweck der Regelung; zivilrechtliche Konsequenz auf Kündigung im Falle der Unterlassung der Meldung bzw im Falle der Verweigerung der Zustimmung)
VwGH 03.06.1997, 95/08/0043