§ 1 Abs 3 AWG (Erforderlichkeit der Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall, aufgezählte Nachteile)
§ 2 Abs 1 Z 1 AWG (subjektiver Abfallbegriff; Entledigungsabsicht; Begriff der Entledigung)
§ 2 Abs 1 Z 2 AWG (objektiver Abfallbegriff; Gebotensein der Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse; Erforderlichkeit fachkundig untermauerter, nachvollziehbar dargelegter Erläuterungen)