§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (Vorwurf schwerer Dienstpflichtverletzungen, gerichtl u verwaltungsstrafrechtl Verurteilung; dienstl Spannungsverhältnis)
BerK 11.03.1998 GZ 8/8-BK/98
Durch die wiederholte - in einem relativ engen zeitl Zusammenhang erfolgte - bewusste Verletzung von Rechtsgütern, zu deren Schutz ein ExekB nach den Gesetzen dieses Staates berufen ist, wurde das Vertrauensverhältnis, das zwischen dem BW u der Verwaltung besteht, massiv beeinträchtigt (VwSlg 10.008/A). Das dadurch entstandene, nach obj Merkmalen beurteilte dienstl Spannungsverhältnis vermag dabei ein wichtiges dienstl Interesse an einer Versetzung zu begründen.