§ 17 Abs 1 Wr GWO (aktives Wahlrecht; Voraussetzungen für Teilnahme an der Wahl; Eintragung des Namens im abgeschlossenen Wählerverzeichnis; Abgabe der Stimme im richtigen Wahllokal; Unterlassung der Information der im falschen Wahllokal erschienenen Wahlberechtigten über richtiges Wahllokal)
VfGH 02.12.1997 W I-5/96