§ 67c AVG (Maßnahmenbeschwerde; Zurückweisung durch UVS ungeachtet eines tauglichen Beschwerdegegenstandes (hier Würgen am Hals); Verletzung im Recht auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, kein Neuerungsverbot)
VfGH 27.11.1997, B 4851/96
Der UVS verkennt, dass BeschwGgstd die Ausübung unmittelb verwbeh Zwangsgewalt durch Sicherheitsbeamte war, durch die die im Mund des Bf vermuteten Suchtgiftkugeln sichergestellt werden sollten. Über diese Anwendung von Zwangsgewalt - gleichgültig, ob sie sich, wie in der Beschw geschildert, als Würgen am Hals oder in einer anderen Form darstellte - wäre vom UVS als Gegenstand der Beschw zu entscheiden gewesen.