§ 34 VfGG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Voraussetzungen; die Sache erledigende Entscheidung; Wiederaufnahmsgründe; Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen früheren Wiederaufnahmeverfahrens)
VfGH 30.09.1997 B 1947, 2352/97
§ 34 VfGG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Voraussetzungen; die Sache erledigende Entscheidung; Wiederaufnahmsgründe; Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen früheren Wiederaufnahmeverfahrens)
VfGH 30.09.1997 B 1947, 2352/97