Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip; ausreichende Bestimmtheit gesetzlicher Bestimmungen; hinreichende Konkretisierung)
§ 5 Abs 1 RFG (Vergabe von Sendezeit an im NR vertretene politische Parteien und an Interessenverbände; Belangsendung; Begriff des Interessenverbandes; ausreichende Bestimmtheit dieses Begriffes)