§ 8 Abs 1 NamensändG idF BGBl 1995/25 (Änderung des Familiennamens; Parteistellung; „jedenfalls“; keine erschöpfende Aufzählung; Namensänderung der ehelichen minderjährigen Tochter; geschiedener Vater; Parteistellung)
§ 8 AVG (Beteiligte; Parteien)
§ 8 Abs 1 NamensändG idF BGBl 1995/25 (Änderung des Familiennamens; Parteistellung; „jedenfalls“; keine erschöpfende Aufzählung; Namensänderung der ehelichen minderjährigen Tochter; geschiedener Vater; Parteistellung)
§ 8 AVG (Beteiligte; Parteien)