Verletzung (Bescheid)
VfGH 07.10.1997, B 2645/96
Auslegung des § 40 Abs 2 Wr NSchG idS, dass tatsächl Veränderungen im Lebensraum geschützter Tiere außerhalb des vom Eingriff betroffenen Grundstückes außer Betracht zu bleiben haben (s Natur- und Landschaftsschutz).