Art 177 Abs 3 EGV (Pflicht eines staatl „Gerichtes“, eine relevante Frage der Auslegung des Gemeinschaftsrechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen)
Art 189 EGV (Richtlinie; kann zB die Bestimmung der Behörde, die den wirksamen Schutz gemeinschaftsrechtl eingeräumter Rechte wahrzunehmen hat, den Mitgliedstaaten überlassen)