§ 56 AVG (Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes; notwendige Genauigkeit der Ermittlung hinsichtlich Gesundheitszustand einer Partei)
§ 15 Abs 2 ZDG (Nichteinrechnung bestimmter Zeiten in Zeit des ordentlichen Zivildienstes; vorsätzliche oder fahrlässige Verschuldung von Zeiten der Nichtleistung; Behauptung psychischer Probleme)