§ 21a Abs 2 WG (Abänderung von Bewilligungen, Vorschreibung konkreter Maßnahmen, Fristsetzung zur Erfüllung der Maßnahmen; unmögliche Erfüllung innerhalb der gesetzten Frist)
VwGH 10. 6 1997, 97/07/0045
Die bel Beh geht davon aus, dass für die Verfüllung einer Grube 55.000 m3geeignetes Material erforderl sind und dass tägl 20 Lastenzüge á 20 m3das Verfüllmaterial transportieren können. Bei der Fristsetzung hat sie eine Nettoverfülldauer von 112 Tagen in der Weise zugrunde gelegt, dass von einer 5-Tage-ArbWoche ausgegangen wurde.